Dienstag, Juni 18, 2002

Gefährlich


Der Mieter an sich ist ein sehr gefährlicher Mensch. Er gehört zu den Lebewesen, denen man sich nur unter größten Sicherheitsvorkehrungen nähern sollte. An erster Stelle steht die persönliche Unversehrtheit. Deswegen sollte man zunächst jeglichen Körperkontakt mit dem Mieter meiden. Am besten ist es einen Abstand von rund 1.50 Meter ein zu halten. Taxieren Sie den Mieter zunächst mit Blicken. Sie werden feststellen, dass schon gewisse Äußerlichkeiten die Gefährlichkeit des Mieters offenbaren. Er trägt keine Krawatte? Seien Sie gewarnt! Dieser Mensch ist vermutlich ein Geselle, der er es mit Vorschriften nicht so eng nimmt. Es könnte zu Verfehlungen bei der Hausordnung und der Mülltrennung kommen. Trägt er Jeans müssen Vermieter damit rechnen, dass der Mieter ein zwar robuster, aber auch schmutziger Mensch ist, der es mit der Sauberkeit nicht so genau nimmt. Beachtenswert auch die Haarlänge. Sind sie zu lang, verweigern sie die Vermietung ungehend. Lange Haare verstopfen die Abflüsse und verursachen unnötige Kosten.
Sie meinen nun, ein gutes Äußeres gäbe Ihnen als Vermieter Sicherheit? Weit gefehlt! Der Mieter ist ein anpassungsfähiges Tier. Er stellt sich schnell auf Gegebenheiten und Erscheinungen ein. Um dieser Falle zu entgehen müssen Sie sich versichern. Dies tun sie am besten, in dem sie von einem möglichen Mieter folgende Dinge verlangen: Eine Schufa-Auskunft, einen Verdienstnachweis, eine Arbeitsbescheinigung, einen Nachweis darüber, ob und wie die Mieten der letzten 12 Monate gezahlt worden, eine Bankauskunft, die Adresse des letzten Vermieters mit Telefonnummer, eine Befreiung vom Bundesdatenschutzgesetzes §26, einen Bürgen.
Scheuen Sie sich nicht mit dem letzten Vermieter über die Zahlungsgewohnheiten des Mieters zu sprechen. Rufen Sie auch abends an.
Wenn Sie immer noch unsicher sind, dann erhöhen Sie die Kaution einfach auf den doppelten Satz. Weisen Sie im Vertrag daraufhin, das Zinsen nur nach Abzug der Kosten Kontoführungskosten gezahlt werden. Weisen Sie weiterhin darauf hin, das der Mieter verpflichtet ist Teppichboden zu legen (wahlweise Holzboden neu abschleifen). Weisen sie auch daraufhin, dass der Teppichboden danach in den Besitz des Vermieters übergeht. Dies mag rechtlich zunächst bedenklich klingen, aber welcher Mieter kann schon den Teppichboden in eine neue Wohnung mitnehmen? Weisen sie daraufhin, dass es so besser für beide Seiten ist.

Note: Das ist kein Witz, dass ist mir passiert.

Mittwoch, Juni 12, 2002

Arrrrrggghhh


Weiß denn niemand eine kleine, nette 2 Zimmer Wohnung mit Balkon in einigermassen zentraler Lage in Berlin, die so um 400 Euro kostet? Isch werd noch wahnsinnig...

Mittwoch, Juni 05, 2002

Loch mit Loch drum herum


Wie bekommt man eigentlich ein Loch aus seinem Hirn wieder raus? So ein Loch in das alle Gedanken plumspen die auch nur entfernt mit dem Wort "Aktiv" zu tun haben??? Fühle mich wie ein Walross aus Dope.
Und ist mein verfickter Comment-Link????

Dienstag, Juni 04, 2002

Hallo


Angekommen. Schönes Wetter. Viel Zeit. Was will man mehr? Auch wenn alles noch im geistigen Nebel liegt, so ist das Wissen um das Glück da. Ebenso wie der Gedanke, das nun alles gut wird.